Ausbildung zum Ballonpiloten
Aufgrund der aktuellen Situation werden im Jahr 2021 zusätzliche Kurse mit jeweils 5 Schüler anbieten. Die Anmeldung mittels Stammblatt ist erforderlich, damit wir Ihnen einen Platz zu reservieren können. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Reiter Termine.
BPL
Voraussetzungen für die Ausbildung:
Ein Mindestalter für den Ausbildungsbeginn ist gesetzlich nicht festgelegt.
Das Mindestalter für das Absolvieren der Prüfung ist 16 Jahre. Alleinfahrten 14 Jahren.
Folgende Unterlagen werden benötigt an unsere ATO nur per Post! :
• ein fliegerärtzliches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2
• eine Kopie des Personalausweises
• direkt an das Regierungs Präsidium Stuttgart Ref. 46.2 ein polizeiliches Führungszeugnis Kategorie "O"
• Auszug aus dem Verkehrszentralregister (FAER)
Es muss ein Sprechfunkzeugnis (mindestens BZF II) absolviert werden. Theorie und Praxis dafür wird in unseren Lehrgängen unterrichtet, so dass kein externer Lehrgang notwendig ist.
Außerdem brauchen Sie eine Bescheinigung "Erste Hilfe Sofortmaßnahmen" oder alternativ eine Kopie vom Führerschein und 1 Passbild.
Vor Beginn der praktischen Ausbildung ist die Bewerberanmeldung erforderlich (Dokumente - Download).
Praxis
Bei uns erhalten Sie eine zügige, umfassende theoretische und praxisnahe Ausbildung zum Piloten (Heißluftballon).
Dafür stehen Ihnen qualifizierte und erfahrene Ausbilder mit Abstimmung des Schülers zur Verfügung.
Der Ort der Ausbildung findet nach Absprache mit Ihrem Lehrer statt.
Ausbildungsfahrten sind vom Wetter abhängig und werden individuell geplant.
Der Beginn ist jederzeit möglich.
Gesetzlich vorgeschrieben ist folgender Ausbildungsumfang:
- mindestens 16 Fahrstunden, darin enthalten
- mindestens 12 Fahrstunden mit Lehrer
- mindestens eine Alleinfahrt von 30 Minuten Dauer
- mindestens 10 Aufrüstungen
- mindestens 20 Starts und Landungen
Diese Vorgaben sind Mindestwerte, die im Rahmen einer sicheren und guten Schulung überschritten werden.
Theorie
Unsere Kompakt-Theoriekurse sind auch für externe Schüler, die ihre praktische Ausbildung nicht in unsere Schule absolviert, offen. Wir haben seit 1993 weit über 100 Schüler erfolgreich ausgebildet!
Die aktuellen Kurstermine finden Sie unter Termine.
Folgende Theoriefächer sieht der Gesetzgeber vor und werden in unseren Lehrgängen unterrichtet:
Allgemeine Sachgebiete:
- Luftrecht
- menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Kommunikation (Flugfunk)
Besondere Sachgebiete in Bezug auf Ballone:
- Grundlagen des Fliegens (Aerostatik, Aerodynamik)
- Betriebsverfahren
- Flugleistung und Flugplanung
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde in Bezug auf Ballone
- Navigation
Prüfungen
Nach absolvierter praktischer und theoretischer Ausbildung, können Sie in die Prüfungen gehen.
Die Prüfungstermine sind nach Wahl, das gilt sowohl für die schriftliche als auch für die praktische Prüfung.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Ballonpilotenlizenz (BPL) für Ballone der Gruppe A (3400 m³). Sie dürfen dann (nicht gewerbsmäßig) Ballon fahren, innerhalb der ausgebildete Ballongrößen-Gruppe A.
Theoretische Prüfung können bei unser zuständigen Luftfahrtbehörde oder für eine anderer Luftfahrtbehörde mit Abstimmung des RP Stuttgart ablegen.
Bei weiteren Fragen zu den Ausbildungsinhalten und Prüfungen kontaktieren Sie bitte
Klaus Hartmann: